Dezember 9, 2024Reform der Einregistrierungssteuer in der Wallonie: Was Käufer jetzt wissen müssen
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine wichtige Reform der Einregistrierungssteuer in der Wallonie in Kraft, die vor allem Immobilienkäufer in der Region profitieren lässt. Die Reform senkt den Steuersatz für den Erwerb von Wohneigentum, das als Hauptwohnsitz genutzt wird, auf nur 3 %. Dies gilt für eine Vielzahl von Immobilienarten, darunter Häuser, Wohnungen, Baugrundstücke sowie Neubauten und noch in Planung befindliche Immobilien.
Welche Immobilien profitieren von der Steuererleichterung?
Die reduzierte Einregistrierungssteuer von 3 % gilt für den Kauf folgender Immobilien:
- Häuser und Wohnungen, die als Hauptwohnsitz genutzt werden.
- Baugrundstücke sowie Neubauten oder Immobilien, die sich noch im Bau oder in der Planungsphase befinden.
- Grundstücke mit bestehenden Gebäuden, die abgerissen werden sollen, um ein neues Zuhause zu errichten.
Die wichtigsten Bedingungen, um von der Reform zu profitieren
- Keine Obergrenze für den Kaufpreis: Der reduzierte Steuersatz von 3 % gilt für alle Immobilien, unabhängig vom Kaufpreis.
- Einzugspflicht:
- Bei bestehenden Immobilien muss der Käufer innerhalb von 3 Jahren nach dem Erwerb in die Immobilie einziehen.
- Bei Neubauten oder Baugrundstücken gilt eine Frist von 5 Jahren für die Errichtung des Hauses.
- Dauerhafte Nutzung: Die Immobilie muss mindestens 3 Jahre lang als Hauptwohnsitz genutzt werden, um die Steuererleichterung zu behalten.
- Kein Besitz eines weiteren Wohneigentums: Käufer dürfen zum Zeitpunkt des Erwerbs keine weitere Immobilie im Eigentum haben, die ganz oder teilweise als Wohnraum genutzt wird. Sollte dies der Fall sein, muss die bisherige Immobilie innerhalb von 3 Jahren nach Erwerb verkauft werden, um die Steuervergünstigung zu erhalten.
Was ändert sich für Käufer ab 2025?
Mit der Einführung des reduzierten Steuersatzes wird das bisherige Chèque-Habitat-Programm, das Steuervergünstigungen für Hypothekendarlehen bietet, eingestellt. Käufer, die von den 3 % profitieren, können diese Vorteile jedoch nicht mit dem Chèque-Habitat-Programm kombinieren.
Warum jetzt handeln?
Die Reform der Einregistrierungssteuer stellt eine einmalige Gelegenheit dar, den Traum vom Eigenheim mit einem attraktiven steuerlichen Vorteil zu verwirklichen. Wenn Sie also den Kauf einer Immobilie in der Wallonie planen, sollten Sie frühzeitig handeln, um von der Steuererleichterung ab Januar 2025 zu profitieren. Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, um Ihre Optionen zu prüfen und sich auf die Veränderungen vorzubereiten, die den Immobilienmarkt in der Region verändern werden.
Wir beraten Sie gerne
Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Sie von der Reform der Einregistrierungssteuer profitieren können? Wir unterstützen Sie gerne bei der Analyse Ihrer Möglichkeiten und helfen Ihnen, Ihre Immobilienziele effizient und nachhaltig umzusetzen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr zu erfahren und sich auf eine neue Ära des Wohneigentums in der Wallonie vorzubereiten!